Inhalt

Text gilt ab: 04.09.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2028

7.   Mehrfachförderung

Neben einer Zuwendung nach dieser Richtlinie dürfen für denselben Zweck andere Mittel der öffentlichen Hand insbesondere des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024-2030 – Laufende Mehrkosten nicht in Anspruch genommen werden.