Inhalt
7.
Mehrfachförderung
Neben einer Zuwendung nach dieser Richtlinie dürfen für denselben Zweck andere Mittel der öffentlichen Hand insbesondere des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024-2030 – Laufende Mehrkosten nicht in Anspruch genommen werden.