Inhalt
10.
Veröffentlichung
1Auf einer eigenen Internetseite werden veröffentlicht:
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der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung und
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die Namen der Bewilligungsbehörden.
2In der Beihilfentransparenzdatenbank (Transparency Award Module) werden die Informationen gemäß Rd-Nr. 112 Buchst. c) der Rahmenregelung (EU) 2022/C 485/01 über jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro veröffentlicht.