Inhalt

Text gilt ab: 04.09.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2028

10.   Veröffentlichung

1Auf einer eigenen Internetseite werden veröffentlicht:
–
der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung und
–
die Namen der Bewilligungsbehörden.
2In der Beihilfentransparenzdatenbank (Transparency Award Module) werden die Informationen gemäß Rd-Nr. 112 Buchst. c) der Rahmenregelung (EU) 2022/C 485/01 über jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro veröffentlicht.