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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2025/27
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Verpflichtungen
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6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
7. Mehrfachförderung
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bereich erweitern
9. Verfahren
10. Veröffentlichung
11. Überwachung
12. Inhaltliche Änderungen (Revisionsklausel)
13. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 04.09.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2028
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13.
Inkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 4. September 2026 in Kraft.
2
Sie tritt am 30. Juni 2028 außer Kraft.