Inhalt

Text gilt ab: 08.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Begünstigte

3.1   Soziale Dorf- und Betriebshilfe

Begünstigte nach Nr. 2.1 sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen sind und einen Betrieb in Bayern haben.

3.2   Einsatzplanung und -koordination

Begünstigte nach Nr. 2.2 sind die Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (MR) und das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (KBM).

3.3   Ausbildungsmaßnahmen von Einsatzkräften

Begünstigte nach Nr. 2.3 sind die durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus anerkannten Trägerorganisationen (Anlage).

3.4  

Ausgeschlossen von der Förderung sind jeweils:
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.