Inhalt
5.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die in Nr. 4 genannten Organisationen erhalten Zuwendungen für soziale Einsätze, die Einsatzplanung und -koordination sowie die fachliche und persönliche Ausbildung, wenn das eingesetzte bzw. auszubildende Personal folgende Voraussetzungen erfüllt:
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Dorfhelferinnen und Dorfhelfer, wenn diese die staatliche Abschlussprüfung für Dorfhelferinnen und Dorfhelfer mit Erfolg abgelegt haben,
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Betriebshelferinnen und Betriebshelfer, wenn diese die staatliche Abschluss- oder Meisterprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Beruf mit Erfolg abgelegt haben,
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zugelassene Ersatzkräfte, entsprechend den Qualifikationsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung der SVLFG.