Inhalt

Text gilt ab: 08.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Zuwendung

Ziel ist die Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in personellen Notlagen sowie deren Entlastung durch eine bayernweite, schnelle und kompetente Koordination von für die jeweilige Situation geeigneten Einsatzkräften durch Ansprechpartner vor Ort und die Ausbildung der Einsatzkräfte in fachlichen und persönlichen Kompetenzen.