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Inhaltsverzeichnis
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Erschwernisausgleich für nachhaltige Verfahren bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
1. Zweck des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz (EPS)
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.