- –
für Maßnahmen nach Nr. 3.1 (Belegstellen):
Imkervereine mit Sitz in Bayern in der Funktion des Belegstellenbetreibers,
- –
für Maßnahmen nach Nr. 3.2 (Standbesuche):
Bienensachverständige,
- –
für Maßnahmen nach Nr. 3.3 (Imkern auf Probe):
Imkervereine mit Sitz in Bayern,
- –
für Maßnahmen nach Nr. 3.4 (Imkern an Schulen):
Schulen, die einen Wahlkurs „Imkerei“ anbieten und
- –
für Maßnahmen nach Nr. 3.5 (Öko-Imkern):
Imkereien, die am Kontrollverfahren gemäß Verordnung (EU) 2018/848 teilnehmen.