Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

4.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind
für Maßnahmen nach den Nrn. 3.1 (Belegstellen), 3.2 (Standbesuche) und 3.3 (Imkern auf Probe):
der Landesverband Bayerischer Imker,
der Verband Bayerischer Bienenzüchter,
die Bayerische Imkervereinigung,
der Landesverband Buckfastimker Bayern und
die Landesgruppe Bayern des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes,
für Maßnahmen nach Nr. 3.4 (Imkern an Schulen):
Schulen, die einen Wahlkurs „Imkerei“ anbieten und
für Maßnahmen nach Nr. 3.5 (Öko-Imkern):
Imkereien, die am Kontrollverfahren gemäß Verordnung (EU) 2018/848 teilnehmen.