Inhalt
4.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger sind
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für Maßnahmen nach Nr. 3.1 (Belegstellen): Imkervereine mit Sitz in Bayern in der Funktion des Belegstellenbetreibers,
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für Maßnahmen nach Nr. 3.2 (Standbesuche): Bienensachverständige,
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für Maßnahmen nach Nr. 3.3 (Imkern auf Probe): Imkervereine mit Sitz in Bayern,
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für Maßnahmen nach Nr. 3.4 (Imkern an Schulen): Schulen, die einen Wahlkurs „Imkerei“ anbieten,
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für Maßnahmen nach Nr. 3.5 (Öko-Imkern): Imker mit Sitz in Bayern, die am Kontrollverfahren gemäß Verordnung (EU) 2018/848 teilnehmen und
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für Maßnahmen nach Nr. 3.6 (Bekämpfung der Asiatische Hornisse): Imker mit Sitz in Bayern und Imkervereine mit Sitz in Bayern.
2Imker sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, die Bienen halten. 3Die Pflicht der Bienenhaltung kann im Falle von Vereinen durch den Verein selbst oder durch seine Mitglieder erfüllt werden.