Inhalt
3.
Gegenstand der Zuwendung
3.1
Belegstellen
Zuwendungsfähig ist der Betrieb von staatlich anerkannten Bienenbelegstellen durch Imkervereine mit Sitz in Bayern zum Zwecke der Zucht.
3.2
Standbesuche
Zuwendungsfähig sind Standbesuche von Bienensachverständigen bei bayerischen Imkereien zur Prophylaxe, Diagnostik und Bekämpfung von Bienenkrankheiten und Standbesuche, bei denen Untersuchungen zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen durchgeführt werden.
3.3
Imkern auf Probe
1Zuwendungsfähig sind Patenschaften der Imkervereine mit Sitz in Bayern im Rahmen des Imkerns auf Probe. 2Dabei vermittelt ein erfahrener Imker („Pate“) einer interessierten Person („Probeimker“) die theoretischen und praktischen Grundlagen der Bienenhaltung.
3.4
Imkern an Schulen
Zuwendungsfähig ist die Durchführung von imkerlichen Wahlkursen an Schulen.
3.5
Öko-Imkern
Zuwendungsfähig ist der zeitliche Mehraufwand und die Mehrkosten für z. B. Futter und Wachs bei der Umstellung und beim Betrieb von Öko-Imkereien.