Inhalt
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
3Die Änderung der Richtlinie findet auf alle Maßnahmen zu den Nrn. 3.1 (Belegstellen), 3.2 (Standbesuche) und 3.3 (Imkern auf Probe) Anwendung, die ab dem 1. November 2024 und bis zum 31. Oktober 2027 durchgeführt werden.
4Die Änderung der Richtlinie findet auf alle Maßnahmen zu Nr. 3.4 (Imkern an Schulen) Anwendung, die ab dem 1. August 2024 und bis zum 31. Juli 2027 durchgeführt werden.
5Die Änderung der Richtlinie findet auf alle Maßnahmen zu Nr. 3.5 (Öko-Imkern) Anwendung, die ab dem 1. Januar 2025 und bis zum 31. Dezember 2027 durchgeführt werden. 6Zahlanträge für den Durchführungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 erfolgen online.