Inhalt

BaySTW
Text gilt ab: 23.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind:
juristische Personen des öffentlichen Rechts,
natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie
Personengesellschaften.