Inhalt

BaySTW
Text gilt ab: 23.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

8.   Verfahren

1Förderanträge sind unter Verwendung der jeweils gültigen Antragsformulare bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Institut für Weinbau und Önologie, einzureichen. 2Diese bewilligt die Zuwendung.