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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein
1. Präambel, Rechtsvorschriften
2. Zweck der Zuwendung
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3. Gegenstand der Förderung
4. Zuwendungsempfänger
5. Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art und Umfang der Förderung
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7. Sonstige Bestimmungen
8. Verfahren
9. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BaySTW
Text gilt ab: 23.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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8.
Verfahren
1
Förderanträge sind unter Verwendung der jeweils gültigen Antragsformulare bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Institut für Weinbau und Önologie, einzureichen.
2
Diese bewilligt die Zuwendung.