Inhalt

BaySTW
Text gilt ab: 23.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Präambel, Rechtsvorschriften

Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz vom 8. Dezember 2006,
Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 .
Soweit die EU die oben genannte EU-Verordnung ersetzt, tritt an Stelle der zitierten Verordnungen die jeweilige Nachfolgeverordnung.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne der Art. 23 und 44 BayHO. Es gelten deshalb auch die VV zu diesen Artikeln und die jeweils anzuwendenden Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften.