Inhalt

RRL EU – Invest
Text gilt ab: 05.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

5.   Bewilligungszeitraum

1Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. 2Das Ende des Bewilligungszeitraums wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. 3Abweichend von VV Nr. 4.2.5 zu Art. 44 BayHO müssen die geförderten Lieferungen und Leistungen innerhalb des Bewilligungszeitraums beauftragt, geliefert und bezahlt werden. 4Ausgenommen davon sind Ausgaben gem. Nr. 8.1. Sätze 3 bis 5. 5Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nur bei Vorliegen sachlicher Gründe auf Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich. 6Der entsprechende Antrag ist vor Ablauf schriftlich oder elektronisch zu stellen. 7Ein Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist grundsätzlich nur in Fällen höherer Gewalt oder beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zulässig.