Inhalt

RRL EU – Invest
Text gilt ab: 05.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

3.   Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften sein. 2Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. 3Sofern beihilferechtliche Vorgaben es erfordern, gilt Gleiches für Unternehmen, die aufgrund eines Kommissionsbeschlusses, mit dem eine Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, noch zur Rückzahlung von Beihilfen verpflichtet sind.