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RRL EU – Invest
Text gilt ab: 05.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

1Die Zuwendungsvoraussetzungen werden in den maßnahmenspezifischen Richtlinien geregelt.  2Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, müssen die Zuwendungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewilligung eingehalten sein. 3Der Standort des geförderten Vorhabens muss sich in Bayern befinden.4Ausgenommen sind
a)
bei LEADER
aa)
immaterielle Investitionen bei Kooperationsprojekten,
bb)
materielle Investitionen bei unmittelbar grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten und in bayerischer Grenznähe,
b)
bei EIP-Agri speziell benötigte Technologien oder besonderes Wissen außerhalb Bayerns, das für die Durchführung benötigt wird.