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RRL EU – Invest
Text gilt ab: 05.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

2.   Anwendungsbereich

1Die Richtlinie gilt für folgende Fördermaßnahmen:
a)
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF),
b)
Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER,
c)
Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern,
d)
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
e)
Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-Agri),
f)
Förderung der Bienenhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse.