Inhalt
2.
Anwendungsbereich
1Die Richtlinie gilt für folgende Fördermaßnahmen:
- a)
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF),
- b)
Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER,
- c)
Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern,
- d)
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- e)
Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-Agri),
- f)
Förderung der Bienenhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse.