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Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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787-L

Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 15. Dezember 2020, Az. A2-7296.1-1/71

(BayMBl. 2021 Nr. 120)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 120)

Auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Nrn. 11 und 12 des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes (BayAgrarWiG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) folgende Richtlinie: