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787-L
Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 15. Dezember 2020, Az. A2-7296.1-1/71
(BayMBl. 2021 Nr. 120)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 120), die durch Bekanntmachung vom 6. April 2025 (BayMBl. Nr. 213) geändert worden ist
Auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Nrn. 11 und 12 des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes (BayAgrarWiG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) folgende Richtlinie: