Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Zuwendung

1Die Zuwendung soll die Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (MR) und ihre Dachorganisation, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (KBM), in die Lage versetzen, die Vermittlung von Maschinen und Arbeitskräften zur wirtschaftlichen Betriebshilfe unabhängig von strukturellen und regionalen Rahmenbedingungen flächendeckend in ganz Bayern in konstant hoher Qualität zu organisieren und sicherzustellen. 2Durch diese Organisation der überbetrieblichen Zusammenarbeit leisten die MR als Selbsthilfeeinrichtungen einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung des Agrarsektors und zur Stärkung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Landwirtschaft.
3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinn der Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO). 5Es gelten deshalb die Verwaltungsvorschriften (VV) zu diesen Artikeln und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit nicht in dieser Richtlinie oder im Zuwendungsbescheid etwas anderes bestimmt ist.