Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR
1. Zweck der Zuwendung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger/Begünstigte
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Beihilferechtliche Grundlage
7. Leistungen Dritter
8. Allgemeine Bestimmungen
Bereich erweitern
9. Weiterleitung der Zuwendung
Bereich erweitern
10. Verfahren
11. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
11.
Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft und endet am 31. Dezember 2024.