Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
2.1
Die MR stellen im öffentlichen Interesse flächendeckend die zwischen-betriebliche Organisation
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der wirtschaftlichen Betriebshilfe und des
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Maschineneinsatzes (einschließlich Bedienpersonal)
für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sicher und führen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der MR durch.
2.2
Das KBM übernimmt im öffentlichen Interesse als zentraler Ansprechpartner des Staatsministeriums
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die Verwaltung der öffentlichen Mittel zugunsten der MR,
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die Sicherstellung der Einhaltung der förderrechtlichen Verpflichtungen durch die MR und
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die Unterstützung der MR bei der Erledigung der förderfähigen Leistungen.