Inhalt

DorfR
Text gilt ab: 02.09.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können gewährt werden
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Teilnehmergemeinschaften,
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natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften,
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Gemeinden,
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den Verbänden für Ländliche Entwicklung und dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.