Inhalt

DorfR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können gewährt werden
Teilnehmergemeinschaften,
natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften,
Gemeinden,
den Verbänden für Ländliche Entwicklung und dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.