Inhalt

DorfR
Text gilt ab: 02.09.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2.   Gegenstand der Förderung

1Im Rahmen der Dorferneuerung können gefördert werden
–
Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
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gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
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private Vorhaben.
2Die förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe der Förderung werden in der Anlage näher bestimmt.