Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Im Rahmen der Dorferneuerung können gefördert werden
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Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
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gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
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private Vorhaben.
2Die förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe der Förderung werden in der Anlage näher bestimmt.