Inhalt

DorfR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2.   Gegenstand der Förderung

1Im Rahmen der Dorferneuerung können gefördert werden
Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
private Vorhaben.
2Die förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe der Förderung werden in der Anlage näher bestimmt.