Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3. Einteilung der Teilnehmer in Gruppen

Um die unterschiedliche Größe der Gemeinden und Gemeindeteile zu berücksichtigen, werden die Teilnehmer auf Kreis- und Bezirksebene in zwei Gruppen eingeteilt:
Gruppe A
bis 600 Einwohner,
Gruppe B
601 bis 3 000 Einwohner.