Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

5. Bewertungsrahmen

1Als Bewertungsrahmen sind fünf Teilaspekte, unter denen der dörfliche Lebensraum betrachtet wird, festgelegt. 2Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat und was getan wurde, um diese Ziele zu erreichen. 3Besonderer Wert wird dabei auf die Ausgangslage und die in Eigenleistung erbrachten Maßnahmen der Gemeinschaft gelegt. 4Zur inhaltlichen Abgrenzung der unterschiedlichen Bewertungsbereiche können nachfolgende Beispiele herangezogen werden.

5.1 Entwicklungskonzepte – wirtschaftliche Initiativen (Höchstpunktzahl 20)

1Im Mittelpunkt stehen Anstrengungen und Initiativen, die die Ausgangslage des Dorfes nachhaltig verbessern. 2Dazu ist es notwendig, sich beispielsweise mit nachfolgenden Punkten zu befassen:
Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung,
Funktionen des Dorfes (Wohnort, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Handwerk etc.),
Arbeitsplätze und Erwerbspotentiale am Ort und in der Region,
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schule, Volkshochschule etc.),
Infrastruktur vor Ort (Digitalisierung, Verwaltungseinrichtungen, Nahversorgung, Trink- und Abwassersysteme, Starkregenmanagement, Energieversorgung, Verkehrseinrichtungen etc.),
dörfliche Kooperation und überörtliche Zusammenarbeit,
Dorfleitbild, Stand der Planungen: Landschaftsplan etc.

5.2 Soziale und kulturelle Aktivitäten (Höchstpunktzahl 20)

Hier geht es vorrangig um bürgerschaftliches Engagement in Form von Ideen, Konzepten und Aktionen, die sich positiv auf folgende Bereiche auswirken:
Pflege von Dorftradition und Brauchtum,
Vereinsleben,
kirchliches Leben,
Jugend- und Seniorenarbeit,
Integration aller Bewohner,
Kultur- und Freizeitangebot.

5.3 Baugestaltung und -entwicklung (Höchstpunktzahl 20)

1Hauptaugenmerk wird bei diesem Punkt auf die Wirkung öffentlicher und privater Baumaßnahmen im Verhältnis zur dörflichen Situation und Entwicklung gelegt. 2Dazu zählen beispielsweise:
bedarfsgerechte Gestaltung und Pflege öffentlicher Straßen und Plätze,
Zustand, Nutzung und Entwicklung ortsprägender Bauwerke, öffentlicher Gebäude und Anlagen sowie privater Liegenschaften,
Umgang mit historischer, denkmalgeschützter Bausubstanz,
Nutzung, Gestaltung und Entwicklung des Ortskerns, auch unter Berücksichtigung von Neubaumaßnahmen,
Integration von Neubaugebieten für Wohnen und Gewerbe und deren Anbindung an den Altort,
effizienter Umgang mit vorhandener Siedlungsfläche,
Verwendung ressourcenschonender Baumaterialien und Bautechniken,
Nutzung regenerativer Energien.

5.4 Grüngestaltung und -entwicklung (Höchstpunktzahl 20)

1Dieser Punkt bildet ein weiteres Kriterium im Wettbewerb ab. 2Deshalb steht die Erlebniswirksamkeit des Dorfgrüns als Bestandteil öffentlicher und privater Freiflächen und Gärten im Mittelpunkt. 3In der Bewertung werden vor allem die Ausführungsqualität sowie der Zustand der Grünanlagen berücksichtigt. 4Wichtige Aspekte sind hierbei beispielsweise:
naturnahe Gestaltung, Ausstattung und Pflege von öffentlichen Plätzen, Straßenbegleitgrün, Schulumfeld mit Schulgärten, Kindergärten und Friedhöfen,
naturnahe Gestaltung und Pflege privater Gärten und Hofräume nach ortstypischen Gesichtspunkten,
standortgerechte Pflanzenverwendung,
Umsetzung von Flächenentsiegelung und Regenwassermanagement,
Schaffung und Erhalt naturnaher Lebensräume für Flora und Fauna,
Fassadenbegrünung und Bepflanzung (öffentliche und private Flächen),
Umgang mit Einfriedungen wie Zäunen und Hecken,
nutzerorientierte Möblierung des öffentlichen und privaten Freiraumes sowie
Gestaltung, Unterhalt und Entwicklung örtlicher Fließ- und Stillgewässer.

5.5 Dorf in der Landschaft (Höchstpunktzahl 20)

1Im Mittelpunkt steht die Umsetzung landespflegerischer Maßnahmen zur Einbindung der Siedlungsbereiche in die Landschaft. 2Dabei geht es um die Erhaltung und Entwicklung schützenswerter Landschaftsbestandteile. 3Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei folgende Aspekte:
Gestaltung des Ortsrandes,
Einbindung und Gestaltung von baulichen Anlagen sowie Einrichtungen für Freizeit und Erholung im Außenbereich,
schonender Umgang mit vorhandenem Landschaftspotential, insbesondere den natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft,
Schaffung und Erhalt von Lebensräumen für seltene Tier- und Pflanzenarten,
Integration traditioneller und moderner Landnutzungsformen in der Land- und Forstwirtschaft (ökologische Ausgleichsflächen, Anbau nachwachsender Rohstoffe, Anlagen zur Energiegewinnung etc.),
Erhaltung von kulturhistorischen Stätten, Boden- und Flurdenkmalen,
Einrichtung umweltbildender Maßnahmen.