Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9. Urheber-/Persönlichkeitsrechte

1Mit Übermittlung der Bewerbungsunterlagen versichert die teilnehmende Gemeinde, dass keine Verletzung von Urheber-, Marken- und/oder Designrechten an abgebildeten Personen, Produkten oder Gebäuden vorliegt. 2Bei der Darstellung von Personen dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. 3Falls auf einem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein. 4Der Wettbewerbsteilnehmer versichert, dass er die Einwilligung der auf den Fotos abgebildeten Personen eingeholt hat und diese auf Nachfrage jederzeit vorlegen kann.