Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

11. Haftung

1Obhutspflichten des Freistaates Bayern beginnen erst mit vollständigem Eintreffen der Bewerbungsunterlagen gemäß den Bewerbungsmodalitäten. 2Die Schaffung der elektronischen Zugangsvoraussetzungen für die Online-Teilnahme obliegt den teilnehmenden Gemeinden. 3Der Freistaat Bayern übernimmt keine Haftung für die vollständige Übermittlung der eingegebenen Daten, falls und soweit Übertragungsschwierigkeiten auf einem Umstand beruhen, der außerhalb des Verantwortungsbereiches des Freistaates liegt. 4Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die teilnehmende Gemeinde den Freistaat Bayern von allen Ansprüchen frei, sofern kein Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Bediensteten, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Freistaates vorliegt. 5Der Freistaat Bayern haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Freistaates, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 6Für anderweitige Schäden haftet der Freistaat nur, wenn sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Freistaates Bayern, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7Die Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, wird insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Einhalten für das Erreichen des Auslobungszwecks von besonderer Bedeutung sind. 8Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Freistaat keine Haftung für Druckfehler und Irrtümer.