Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6. Auszeichnungen für die Teilnehmer

1Die erfolgreichsten Teilnehmer am Kreisentscheid werden vom Landrat bzw. der Landrätin bekannt gegeben und ausgezeichnet, die erfolgreichsten Teilnehmer am Bezirksentscheid vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin. 2Die Sieger auf Landesebene werden vom StMELF bekannt gegeben. 3Ihnen werden jeweils Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze mit Urkunden verliehen. 4Darüber hinaus werden Preisgelder ausgelobt. 5Für beispielhafte Leistungen im Sinne des Wettbewerbs können beim Kreis-, Bezirks- und Landesentscheid Sonderpreise vergeben werden.