Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8. Ausschluss des Rechtsweges

1Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen sind auf allen Ebenen endgültig. 2Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 3Der Wettbewerb kann von Seiten der Veranstalter aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. 4Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine ordentliche Durchführung des Wettbewerbs aus rechtlichen, persönlichen oder technischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.