Inhalt
7.
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Es empfiehlt sich, die Durchführung des Wettbewerbs bereits auf Kreis- und Bezirksebene öffentlichkeitswirksam in der Presse darzustellen und die Richtlinie zum 28. Wettbewerb im jeweiligen Amtsblatt zu veröffentlichen.