Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6.   Verfahren für den Begünstigten

1Die Teilnehmer melden sich zu den Qualifizierungsmaßnahmen an.
2Der Beihilfeantrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme digital beim Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen und enthält folgende Angaben:
Name und Anschrift des Teilnehmers,
Titel der Qualifizierung (Thema und Ort der Maßnahme).
3Die Teilnehmer werden bei der Anmeldung über die Allgemeinen Teilnahmebedingungen darüber informiert, dass die Förderung ausschließlich Begünstigten nach Nr. 3 zukommt.
4Sie bestätigen, dass sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen haben.
5Anschließend geben sie an, ob sie Begünstigte sind, d. h. zum Kreis der förderfähigen Personen zählen, und die Förderung in Anspruch nehmen werden.
6Eine Zustimmung zur Teilnahme an den Qualifizierungen erhalten die Begünstigten vor Maßnahmenbeginn.
7Nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.