Inhalt
3.
Begünstigte
1Begünstigte sind:
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landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmen (Betriebsleiter/-innen, Arbeitnehmer/-innen und mithelfende Familienangehörige), vorausgesetzt es handelt sich jeweils um kleine Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
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Kooperationspartner von diesen Unternehmen, die deren Erwerbsmöglichkeit stärken und stabilisieren,
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landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmen in Gründung.
2Es sind ausschließlich Unternehmen förderfähig, die unter die Definition kleiner Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 fallen.
3Von der Förderung ausgeschlossen sind:
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Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
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Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission noch nicht nachgekommen sind.