Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

8.   Allgemeine Bestimmungen

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung, der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.