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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7803.2-L

Verwaltungsanweisung für die Förderung der Qualifizierungen von landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, deren Betriebsangehörigen und Kooperationspartnern im ländlichen Raum

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 8. Januar 2024, Az. M6-7171-1/165

(BayMBl. Nr. 82)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Verwaltungsanweisung für die Förderung der Qualifizierungen von landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, deren Betriebsangehörigen und Kooperationspartnern im ländlichen Raum vom 8. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 82)

1Zur Stabilisierung und Weiterentwicklung eines vitalen ländlichen Raumes ist die Existenzsicherung von landwirtschaftlichen Betrieben unabdingbar. 2Durch Qualifizierungsmaßnahmen für landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Betriebsangehörige und Kooperationspartner im ländlichen Raum soll eine Hilfestellung zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Einkommensquellen und Netzwerkpartnerschaften zur Stützung der Wertschöpfungsketten geschaffen werden.
3Die Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgt auf Grundlage von
Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 5, 7 und 15 Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz sowie
Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.