Inhalt

Text gilt ab: 15.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027

3.   Zuwendungsempfänger

1Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Bewilligung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. 2Als Unternehmen gilt ein Unternehmen im Sinn des § 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). 3Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.