Inhalt

Text gilt ab: 15.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027

1.   Zweck der Zuwendung

1Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zu erreichen, ist der Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, der Bioökonomie, unabdingbar. 2Eines der Ziele der Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern. ist die Umstellung industrieller Produktionsverfahren auf die Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder biogener Rest- und Abfallstoffe. 3Innovative, nachhaltige und kreislauffähige Produkte und Verfahren der industriellen Bioökonomie mit hoher Wertschöpfung und einem deutlich positiven Klimaeffekt setzen in vielen Fällen erhebliche Investitionen in neuartige Produktionsanlagen voraus. 4Die Förderung von Scale-Up-Anlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder biogener Rest- und Abfallstoffe soll die wirtschaftlichen Nachteile der Bioökonomie im Wettbewerb mit erdölbasierten Verfahren verringern und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöhen. 5Die Anlagen sollen bereits im größeren Maßstab erprobt sein (ab Technologie-Reifegrad TRL 8). 6Die Investitionen sollen neue Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze generieren und die Wertschöpfung im ländlichen Raum stärken. 7Um den Marktzugang für biobasierte Kunststoffe zu erleichtern, werden auch Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen gefördert.