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Text gilt ab: 15.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
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7074-W

Förderprogramm „Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 29. Januar 2024, Az. 25-3755-2/5/7

(BayMBl. Nr. 75)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über das Förderprogramm „Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)“ vom 29. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 75)

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) – Investitionen in Scale-up-Anlagen zur stofflichen Nutzung im Bereich der Bioökonomie und zur Unterstützung des Übergangs zu einer kohlenstoffbasierten Kreislaufwirtschaft. 2Die Zuwendung kann im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021–2027 aus Mitteln des EFRE und aus Mitteln des Freistaats Bayern gewährt werden, sofern die Voraussetzungen des Operationellen Programms erfüllt sind. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel.