Inhalt
5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Art der Zuwendung
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
5.2
Zuwendungsfähige Ausgaben
1Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen. 2Nicht förderfähig sind Ausgaben für ein Rahmenprogramm. 3Als Rahmenprogramm werden Veranstaltungsteile definiert, die neben den fachlichen Hauptprogrammpunkten stattfinden und nicht dem fachlichen Austausch dienen. 4Förderfähige Ausgaben (in Kategorien) sind:
- –
Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten,
- –
Ausgaben für Bewirtung (Catering),
- –
Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.,
- –
Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende,
- –
Ausgaben für allgemeine Organisation,
- –
Registrierung/Hostessen vor Ort,
- –
Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
- –
Ausgaben für die Sicherheit,
- –
Schutz- und Hygienemaßnahmen.
5Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger für die geförderte Veranstaltung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
5.3
Höhe der Zuwendung
1Im Rahmen der Förderung ergibt sich die Förderhöhe gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. 2Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag. 3Die konkreten Förderbeträge je Kategorie sind in der untenstehenden Tabelle ersichtlich:
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2 Kongresstage
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3 Kongresstage
|
4 Kongresstage
|
5 Kongresstage
oder länger
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Teilnehmende
vor Ort
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Förderung
in Euro
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Förderung
in Euro
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Förderung
in Euro
|
Förderung
in Euro
|
300–499
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12 000
|
15 000
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18 000
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21 000
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500–749
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17 500
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22 500
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27 500
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32 500
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750–999
|
22 500
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28 125
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33 750
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39 375
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1 000–1 999
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25 000
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32 500
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40 000
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47 500
|
2 000–2 999
|
40 000
|
50 000
|
60 000
|
70 000
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3 000–4 999
|
45 000
|
60 000
|
75 000
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90 000
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5 000 und mehr
|
50 000
|
75 000
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100 000
|
125 000
|
4Die Förderung erhöht sich bei Vorliegen folgender Kriterien:
- –
Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden (Nachweis per Wohnsitz) aus dem Ausland kommen, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag um 30 % des einschlägigen Förderbetrags.
- –
Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag von 20 % des einschlägigen Förderbetrags.
5Diese Erhöhungen kommen kumulativ zur Anwendung.
6Rechenbeispiel: Ein Kongress mit 850 Teilnehmenden, der 3 Tage dauert, erhält eine Förderung in Höhe von 28 125,00 Euro. 7Kommen mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland und findet die Veranstaltung etwa im Januar statt, erhöht sich die Fördersumme auf 42 187,50 Euro (28 125,00 Euro Basisförderung, 8 437,50 Euro zusätzlich Förderung aufgrund der Internationalität der Veranstaltung, 5 625,00 Euro zusätzliche Förderung aufgrund des Veranstaltungszeitpunkts in der Nebensaison).