Inhalt

Text gilt ab: 22.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

5.   Art und Umfang der Zuwendung

5.1   Art der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

5.2   Zuwendungsfähige Ausgaben

1Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen. 2Nicht förderfähig sind Ausgaben für ein Rahmenprogramm. 3Als Rahmenprogramm werden Veranstaltungsteile definiert, die neben den fachlichen Hauptprogrammpunkten stattfinden und nicht dem fachlichen Austausch dienen. 4Förderfähige Ausgaben (in Kategorien) sind:
Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten,
Ausgaben für Bewirtung (Catering),
Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.,
Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende,
Ausgaben für allgemeine Organisation,
Registrierung/Hostessen vor Ort,
Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
Ausgaben für die Sicherheit,
Schutz- und Hygienemaßnahmen.
5Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger für die geförderte Veranstaltung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

5.3   Höhe der Zuwendung

1Im Rahmen der Förderung ergibt sich die Förderhöhe gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. 2Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag. 3Die konkreten Förderbeträge je Kategorie sind in der untenstehenden Tabelle ersichtlich:
2 Kongresstage
3 Kongresstage
4 Kongresstage
5 Kongresstage
oder länger
Teilnehmende
vor Ort
Förderung
in Euro
Förderung
in Euro
Förderung
in Euro
Förderung
in Euro
300–499
12 000
15 000
18 000
21 000
500–749
17 500
22 500
27 500
32 500
750–999
22 500
28 125
33 750
39 375
1 000–1 999
25 000
32 500
40 000
47 500
2 000–2 999
40 000
50 000
60 000
70 000
3 000–4 999
45 000
60 000
75 000
90 000
5 000 und mehr
50 000
75 000
100 000
125 000
4Die Förderung erhöht sich bei Vorliegen folgender Kriterien:
Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden (Nachweis per Wohnsitz) aus dem Ausland kommen, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag um 30 % des einschlägigen Förderbetrags.
Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, kommt zur Gesamtfördersumme (lt. obenstehender Tabelle) ein Zuschlag von 20 % des einschlägigen Förderbetrags.
5Diese Erhöhungen kommen kumulativ zur Anwendung.
6Rechenbeispiel: Ein Kongress mit 850 Teilnehmenden, der 3 Tage dauert, erhält eine Förderung in Höhe von 28 125,00 Euro. 7Kommen mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland und findet die Veranstaltung etwa im Januar statt, erhöht sich die Fördersumme auf 42 187,50 Euro (28 125,00 Euro Basisförderung, 8 437,50 Euro zusätzlich Förderung aufgrund der Internationalität der Veranstaltung, 5 625,00 Euro zusätzliche Förderung aufgrund des Veranstaltungszeitpunkts in der Nebensaison).