Inhalt

Text gilt ab: 22.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Zuwendungszweck

1Zur Stärkung der mit dem Geschäftsreisetourismus einhergehenden Wertschöpfung in den Destinationen gewährt der Freistaat Bayern Fördermittel für Tagungen und Kongresse in Bayern und schafft so einen Anreiz zur Etablierung neuer und zusätzlicher Veranstaltungen in Bayern. 2Dies dient neben der unmittelbaren Wertschöpfung im Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung der Außenwirkung des Freistaats Bayern als Wirtschafts- und Innovationsstandort mit einem attraktiven Umfeld.