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Text gilt ab: 22.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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7074-L

Richtlinien zur Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (Kongresse in Bayern – KiB)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 26. Juni 2024, Az. T5-3982-1/6

(BayMBl. Nr. 321)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Richtlinien zur Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (Kongresse in Bayern – KiB) vom 26. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 321)

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft in ganz Bayern. 2Am Standort Bayern konnte sich die Tagungs- und Kongresswirtschaft noch nicht entsprechend ihrem vollen Potenzial etablieren. 3Maßnahmen zur zusätzlichen Realisierung von entsprechenden Veranstaltungen werden daher gefördert nach Maßgabe dieser Richtlinien, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Artikel 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP)) und in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission aufgestellten Kriterien für De-minimis-Beihilfen, geregelt in der De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf De-minimis-Beihilfen, ABl. (EU) L, 2023/2831, 15. Dezember 2023) in der jeweils geltenden Fassung. 4Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 5Mit der jeweiligen Bezeichnung (z. B. „Antragsteller“ oder „Zuwendungsempfänger“) sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.