Inhalt
6.
Sonstige Voraussetzungen und Bestimmungen
6.1
Umsetzungszeitraum
Die geförderte Maßnahme muss bis Ende 2029 stattfinden.
6.2
Wegfall von Zuwendungsvoraussetzungen nach Antragstellung
1Fällt eine Zuwendungsvoraussetzung nach Antragstellung weg, entfällt die Förderfähigkeit. 2Ändert sich nach Antragstellung ein Umstand, der für die Förderhöhe relevant ist, (beispielsweise: absehbare Verringerung der Zahl der Teilnehmenden oder der Tagungsdauer), ist dies bei der Bewilligungsstelle anzuzeigen. 3Bei höherer Gewalt entscheidet die Bewilligungsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Förderfähigkeit.
6.3
Beihilfekonformität
1Bei der Bemessung der Förderung ist der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf De-minimis-Beihilfen, ABl. (EU) L, 2023/2831, 15. Dezember 2023, in der jeweils geltenden Fassung) zu berücksichtigen. 2Daher ist eine De-minimis-Erklärung einzureichen. 3Dem Zuwendungsempfänger wird seinerseits von der Bewilligungsstelle eine De-minimis-Bescheinigung ausgehändigt. 4Diese ist vom Zuwendungsempfänger zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. 5Die Höhe der Zuwendung wird gegebenenfalls so weit reduziert, dass sie zusammen mit anderen relevanten De-minimis-Förderungen den zulässigen De-minimis-Höchstbetrag nicht übersteigt.
6.4
Keine Mehrfachförderung
1Eine Mehrfachförderung derselben Ausgaben mit öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen. 2Daher darf für dieselben Ausgaben, die nach diesen Richtlinien gefördert werden, keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln, insbesondere Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, anderer Länder, des Bundes oder der EU beantragt oder in Anspruch genommen worden sein. 3Das gilt nicht für öffentliche Darlehen und Bürgschaften der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der LfA Förderbank Bayern. 4Einnahmen aus Sponsoringverträgen schließen die Förderung nicht aus.