Inhalt
7.
Verfahren
7.1
Bewilligungsstelle
1Die Förderungen werden durch die Bayern Innovativ GmbH als Bewilligungsstelle vollzogen. 2Die Bewilligungsstelle kann unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen einen Dritten mit der Durchführung einzelner Tätigkeiten beauftragen.
7.2
Antragstellung
1Anträge auf Gewährung einer Förderung sind per Online-Formular zu stellen. 2Pro Veranstaltung kann nur ein Antrag gestellt werden. 3Für jede Veranstaltung ist ein gesonderter Antrag einzureichen. 4Die Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag. 5Unvollständige Anträge werden in der Regel abgelehnt, sofern der Antragstellende sie trotz Aufforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist vervollständigt.
7.3
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung ist bei Veranstaltungen bis 2 999 Teilnehmenden frühestens drei Jahre vor tatsächlichem Veranstaltungsdatum (erster Veranstaltungstag) zulässig, bei Veranstaltungen ab 3 000 Teilnehmenden frühestens fünf Jahre vor dem tatsächlichen Veranstaltungsdatum (erster Veranstaltungstag).
7.4
Förderaufrufe/Priorisierung
1Eine Antragstellung ist möglich, sobald das entsprechende Online-Formular freigegeben wird. 2Im Hinblick auf die eingeschränkte Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgt eine Priorisierung nach dem Eingangszeitpunkt eines Antrags bei der Bewilligungsstelle. 3Ein Nachweis zur Buchung der Veranstaltungsstätte in Bayern ist bis spätestens sechs Monate nach Bewilligung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.4Sobald die im Rahmen dieser Richtlinien bewilligten Mittel das festgelegte Fördervolumen erreicht haben, wird die Antragstellung ausgesetzt. 5Eine Reihung auf Warteliste erfolgt nicht.
7.5
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
1Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Prüfung durch die Bewilligungsstelle. 2Abweichend von Satz 1 ist ab dem Zugang der Bewilligung ein einmaliger Teilabruf bis zur Hälfte der bewilligten Mittel möglich, soweit diese Mittel innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen zur Begleichung von Ausgaben für die Veranstaltungsstätte benötigt werden. 3Die Auszahlung der Restmittel erfolgt dann als zweite Rate nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.
7.6
Verwendungsnachweis
1Die sachgerechte Verwendung der Mittel ist entsprechend Nr. 6.1 ANBest-P und innerhalb der dort genannten Frist nachzuweisen; der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen. 2Die Prüfung durch die Bewilligungsstelle richtet sich nach VV Nr. 11 zu Art. 44 BayHO. 3Die Bewilligungsstelle wird die Verwendung nach einem Zufallsprinzip genauer prüfen und weitere Unterlagen anfordern. 4Zudem werden ergänzend Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.
7.7
Evaluation
Die Bewilligungsbehörde kann im Bescheid die Zurverfügungstellung von Daten über die Auswirkungen der Förderungen regeln, um eine Evaluation der Maßnahmen zu ermöglichen.