Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Verfahren
Bereich erweitern
7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 27.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 27. Juli 2023 in Kraft.
2
Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.