Inhalt

Text gilt ab: 27.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6.   Verfahren

6.1   Projektträgerschaft und Bewilligungsbehörde

1Der Freistaat Bayern beauftragt einen Projektträger mit der Abwicklung des Förderprogramms. 2Der Projektträger ist auch beliehene Bewilligungsstelle.

6.2   Verfahrensablauf

1Die Zuwendung wird im Rahmen von Ausschreibungen (Förderaufrufen) gewährt. 2Mit dem Förderaufruf werden der beauftragte Projektträger sowie ergänzende Hinweise zu dieser Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. 3Dies betrifft das Fördervolumen, die jeweiligen Förderhöchstsätze, die technischen Merkmale, die unmittelbar mit dem Elektrolyseur verbundenen Anlagenbestandteile und Priorisierungskriterien. 4Das Verfahren ist zweistufig gestaltet. 5In der ersten Verfahrensstufe können bis zu dem im jeweiligen Förderaufruf genannten Stichtag Projektskizzen eingereicht werden. 6Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 7Die eingereichten Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. 8Ausschließlich die zur Weiterverfolgung ausgewählten Vorhaben werden in der zweiten Verfahrensstufe elektronisch zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. 9Die angelegten Bewertungskriterien werden in den jeweiligen Förderaufrufen veröffentlicht.

6.3   Aufgabe des Projektträgers

1Der Projektträger ist für die Bewilligung und den Vollzug der Förderung zuständig. 2Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. 3Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6.4   Elektronische Antragsstellung

1Der Förderantrag ist nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu stellen. 2Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. 3Weitere Informationen werden im Rahmen der Förderaufrufe bereitgestellt.