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Text gilt ab: 27.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7072-W

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 12. Juli 2023, Az. 85-6665s/1/9

(BayMBl. Nr. 358)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über das Bayerische Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern vom 12. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 358)

Vorbemerkung
Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau einer Wasserstoffproduktionsinfrastruktur in Bayern nach Maßgabe
dieses Programms,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.