Inhalt

Text gilt ab: 27.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Förderung

1Ziel der Förderung ist es, regionale Wasserstoffproduktionskapazitäten (Elektrolyseur-Infrastruktur) zur anteiligen Deckung des mittelfristig steigenden Wasserstoffbedarfs in Bayern aufzubauen. 2Die bayerische Wasserstoff-Roadmap zeigt für Bayern einen schnell wachsenden Bedarf an vorzugsweise grünem Wasserstoff auf. 3Von etwa durchschnittlich 5 TWh/a im Jahr 2022 wird den Schätzungen zufolge der Wasserstoffbedarf in Bayern auf etwa 7,4 TWh/a bis 2030 und auf 32,6 TWh/a bis 2040 ansteigen. 4Um diesen Bedarf zu decken, ist die Installation von mindestens 300 Megawatt (MW) Elektrolysekapazitäten bis 2025 und 1 000 MW bis 2030 erforderlich. 5Der Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff soll dabei vom Ausbau zusätzlicher Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Bayern begleitet werden. 6Gleichzeitig wird mit der Förderung ein Anschub geleistet, um Technologiekompetenz zu demonstrieren, lokale Wertschöpfung zu ermöglichen, die Importabhängigkeit im Bereich grüner Wasserstoff so gering wie möglich zu halten und somit insbesondere Wettbewerbs- und Standortvorteile für die Bayerische Wirtschaft zu generieren, um Bayerns führende Rolle im Wettlauf um die künftige globale Wasserstoffwirtschaft auszubauen.