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7071-W
Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 27. Juni 2024, Az. 24-7305/224
(BayMBl. Nr. 315)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 27. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 315), die durch Bekanntmachung vom 15. April 2025 (BayMBl. Nr. 180) geändert worden ist
Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Digitalisierung nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO – und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft in der jeweils geltenden Fassung (AVG, einschließlich der dazu erlassenen Nebenbestimmungen der BNZW) und in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission aufgestellten Kriterien für „De-minimis“-Beihilfen, geregelt in der Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Verordnung). 2Es gelten die Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). 3Die Zuwendung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.