5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Art der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.
5.2
Zuwendungsfähig sind:
5.2.1
Innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software sowie anteilsmäßig Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.
5.2.2
Bei Maßnahmen der Robotik nach Nr. 2.1 zusätzlich die Roboter-Hardware.
5.2.3
1Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach Nr. 2.2 auch die hierzu notwendige IKT-Hardware. 2Dazu zählen insbesondere Lösungen wie Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten.
5.3
Nicht zuwendungsfähig in beiden Förderbereichen sind insbesondere:
5.3.1
Standard-IKT-Hardware, wie Server, PCs, Monitore, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Telefone.
5.3.2
Standard-Software, wie herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme.
5.3.3
Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen.
5.3.4
Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach Nr. 2.1).
5.3.5
Ersatzbeschaffungen.
5.3.6
Reise- und Unterbringungskosten.
5.3.7
Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.
5.4
Höhe der Förderung
1Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 2Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4 000 Euro erfolgen.
5.4.1
Digitalbonus Standard
1Der Förderhöchstbetrag des Digitalbonus Standard beträgt 7 500 Euro. 2Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 150 000 Euro.
5.4.2
Digitalbonus Plus
1Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Digitalbonus Plus gewährt werden. 2Der Förderhöchstbetrag beträgt 30 000 Euro. 3Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 600 000 Euro. 4Der Digitalbonus Plus kann während der Laufzeit des Förderprogramms insgesamt nur einmal gemäß Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 gewährt werden. 5Zu den Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können insbesondere Projekte mit Schwerpunkt auf folgenden Inhalten zählen:
- a)
Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse.
- b)
Intelligente Robotik, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- c)
Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.